Hintergründe

„Rechnet sich das geplante Regionale Gewerbegebiet für die Stadt Sulz?“

Vortrag von Dr. Thilo Sekol am 25. März 2022 in der Panoramahalle Holzhausen

Die Rechte des Videos liegen bei Klaus Kretschmann, Dornhan

TOP AGRAR

Artikel: „Flächenfraß: Wo sollen wir noch ackern?“ als PDF.

ARD

Wissen vor Acht : Vom Landwirt zum Klimawirt in der ARD Mediathek

„Bodenschutz immer wichtiger.“

So fasst das Umweltministerium Baden-Württemberg 2020 in seinem Bericht zur Anpassung an den Klimawandel das Handlungsfeld Boden zusammen.

(Quelle: Monitoringbericht 2020 zur Anpassungsstrategie an den Klimawandel in Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft)

Lössboden ist Boden des Jahres 2021

Die Böden auf der  Mühlbachebene gehören zu den besten Böden der Gemarkung Sulz und der gesamten Region. Es handelt sich um sogenannte Lössböden.

Weitere Informationen zum Lössboden finden sich  hier .

 

Die Mühlbachebene – Lebensraum für Feldlerchen

Die Feldlerche steht in Baden-Württemberg auf der Roten Liste!

Schutzstatus nach BNatSchG: b = besonders geschützt

Hauptlebensräume der Feldlerche sind weitgehend offene Landschaften. Sie brütet gerne auf landwirtschaftlichen Flächen mit niedriger Vegetation wie Äcker und Wiesen. Feldlerchen meiden Flächen mit umgebenden Vertikalstrukturen wie z.B. Wälder, Hecken, Gebäude, da diese Strukturen als Ansitz genutzt werden können für Prädatoren (Räuber). Die Feldlerche hält bis zu 150 m Abstand zu solchen senkrechten Elementen. Was das Brutgebiet angeht, ist die Feldlerche ausgesprochen ortstreu.

Wie der artenschutzrechtlichen Prüfung des Planungsbüros Pustal zu entnehmen ist, sind innerhalb des Plangebiets 25 Brutpaare der Feldlerche nachgewiesen, sowie im direkten Umfeld weitere 4 Brutpaare.

Der Erhaltungsstatus der lokalen Populationen wird in Bezug auf den Rote-Liste-Status als ungünstig eingestuft, d.h. mittel – schlecht (C).

(Kategorien: A = hervorragend, B = gut, C = mittel-schlecht)

Für die Brutvögel im Plangebiet werden umfangreiche Maßnahmen erforderlich werden, deren Durchführung von Fachkräften wie z.B. Biologen begleitet und kontrolliert werden müssen:

  • Anlegen von Lerchenfenstern oder Blühstreifen

  • Für jedes Brutpaar werden bis zu 10 ha Maßnahmenfläche erforderlich, d.h. für die 29 Brutpaare wird ein Flächenpool von 290 ha benötigt und mehrere teilnehmende Landwirte im nahen Umfeld.

https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/portraets/feldlerche

Im Mai 2022 wurde vom LUBW, dem Kartendienst des Umweltministeriums Baden-Württemberg die Karte des landesweiten Biotopverbundes Feldvögel veröffentlicht.
Bei der Mühlbachebene handelt es sich um ein Gebiet der Feldvogelkulisse. Daher sollte es grundsätzlich geschützt werden und für die entsprechende Art aufgewertet werden.
Dies war ja auch Ziel der Erarbeitung der Kulisse, zumal jene Arten zu den am stärksten zurückgehenden Vogelarten in der EU zählen.

Hintergrund: Laut Naturschutzgesetz §21 des Landes wird ein Biotopverbundnetz geschaffen, das bis 2023 mind. 10% Offenland der Landesfläche umfassen soll (Ziel bis 2030: 15%). Alle öffentlichen Planungsträger haben bei ihren Planungen die Belange des Biotopverbundes zu berücksichtigen.

Landesnaturschutzverband LNV

Auch für die Umweltverbände gewinnt das Thema Bodenschutz und Flächenverbrauch immer mehr an Bedeutung.
So will der Landesnaturschutzverband LNV durch Landesgesetz erreichen, dass die besten Ackerböden, in der Flurbilanz sind das die Flächen der Vorrangflur Stufe 1, als Vorranggebiete ausgewiesen werden. Umwidmungen, z.B. in Gewerbegebiet, müssen dann ausgeschlossen bleiben.

Bundesbündnis Bodenschutz

Bundesbündnis Bodenschutz: Gemeinsamer Appell aller angeschlossenen Naturschutzverbände, Bauernverbände und Bürgerinitiativen zum Weltbodentag

https://www.bundesbuendnis-bodenschutz.de/?p=2207

Tag des Bodens

Anlässlich des „Tag des Bodens“ am 5. 12. 2021 forderte der Landesnaturschutzverband, insbesondere die wertvollsten Agrarböden (Lössböden) besser zu schützen und sie nicht weiter zu überbauen.
Leider hat die neue Bundesregierung den Flächenfraß-Paragraphen 13b im Baugesetzbuch nicht gestoppt. Vorgesehen ist, den befristeten Paragraphen auslaufen zu lassen. Das heißt: Noch 3 Jahre lang können die Kommunen Bebauungspläne ohne Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen beschließen.

https://lnv-bw.de/tag-des-bodens-am-5-12-2021/