Politikeraussagen - Gesetzesgrundlage

 
Gesetzesgrundlagen BRD:
 

Artikel 20a GG (Grundgesetz)
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt
und die Rechtsprechung.
Wer handelt von unseren Politikern und Unternehmern danach und überwacht mit Konsequenzen die  Einhaltung?


Teil des Landesgesetzes ist der Landesentwicklungsplan Abschnitt 5.3.2 Z
(Z=Ziele, die von allen öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen
und Maßnahmen als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten sind)

Die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung gut geeigneten Böden und Standorte, die eine ökonomisch und ökologisch effiziente Produktion ermöglichen, sollen als zentrale Produktionsgrundlage geschont werden; sie dürfen nur in unabweisbar notwendigem Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden. Die Bodengüte ist dauerhaft zu bewahren.

Wer handelt von unseren verantwortlichen Landes- und Kommunalpolitikern danach und überwacht mit Konsequenzen die  Einhaltung?

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Das seit 1991 geltende BundesBodenSchutzGesetz und das Anfang 2005 und 2009 erweiterte Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG BW) betonen die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim flächensparenden Bauen und beim Flächenrecycling. Es verpflichtet alle öffentlichen Institutionen einschließlich Bodenschutz- und Altlastenbehörden dazu, auf einen sparsamen, schonenden und haushälterischen Umgang mit Boden und Fläche hinzuwirken.
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Betr.: Enteignung / Boxberg-Urteil
„Das Bundesbaugesetz lässt eine Enteignung mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen und dadurch die regionale Wirtschaftsstruktur zu verbessern, nicht zu. Eine Enteignung zugunsten eines privatrechtlich organisierten Unternehmens ist schon deswegen unzulässig, weil sich
der Nutzen für das allgemeine Wohl nicht aus dem Unternehmensgegenstand selbst ergibt, sondern nur mittelbare Folge der Unternehmenstätigkeit ist.„
(siehe BVerfGE 74, 264 – Boxberg)
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Gesetzesgrundlagen EU:
 
EU-Bodenschutzrichtlinie PDF

 

Politikeraussagen - amtliche Meldungen

 
Meldung vom Umweltbundesamt, 13.01.2011
Ackerland vor Zersiedelung schützen: Fruchtbare Böden als Ressource

Rund die Hälfte der Fläche in Deutschland wird landwirtschaftlich genutzt. Dies reicht schon heute nicht aus, um unseren Verbrauch an landwirtschaftlichen Produkte (Nahrungsmittel
und Biomasse) zu decken. Etwa ein Fünftel zusätzlicher Anbaufläche benötigen wir im Ausland. Eine Ausweitung der Biomassenutzung in Deutschland würde unseren Flächenbedarf im Ausland weiter erhöhen. Ackerland muss deshalb geschützt werden und darf nicht weiter
durch Zersiedelung verloren gehen

Flächenverbrauch einschränken - jetzt handeln

Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen vom Jahr 1993 bis zum Jahr 2009

Hintergrundpapier: Flächenverbrauch, ein Umweltproblem mit wirtschaftlichen Folgen
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Bodenschutz und Flächenverbrauch Stand 22.06.2010
 
Zusammenarbeit zwischen Bund und Kommunen im Kampf gegen Flächenfrass vereinbart - Nachhaltigkeitsrat
 
Stärkung des Instrumentariums zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
 
Erfolgsfaktoren zur Reduzierung des Flächenverbrauchs in Deutschland - Eine Studie im Auftrag des Rates für Nachhaltige Entwicklung
 
 
Initiative Pro Mühlbachebene "Unser AckerLAND zum LEBEN"